Wozu braucht man eine Vorsorgevollmacht?

Was ist, wenn man keine Vorsorgevollmacht hat?

Vorsorgevollmacht - wozu braucht man eine

Solange man gesund und munter ist und körperlich und geistig fit ist,
braucht man sich keine Sorgen zu machen.

Man kann für sich selbst sorgen und alles regeln, was wichtig ist.

Da braucht man keine Vorsorgevollmacht.

Nur kann sich dieser Zustand von einer Sekunde zur anderen schlagartig ändern!

Durch die Vorsorgevollmacht gestalten Sie Ihre persönliche Zukunft,
auch wenn Sie dazu dann später nicht mehr selbst dazu in der Lage sind.

Je älter man wird, desto höher ist die Chance krank zu werden
(z.B. Demenz ist heute ein zunehmender Faktor).

Vorsorgevollmacht schützt bei Unfall

Oder Sie werden durch einen Unfall von einem Moment zum anderen unfähig,
weiter wie bisher selbst für sich zu sorgen.

Wenn Sie also  nicht mehr in der Lage sind, Ihre Dinge zu regeln oder Entscheidungen zu treffen,
dann entscheiden andere für Sie, so Sie keine Vorsorgevollmacht erteilt haben!

Heute nennt sich das verniedlicht: Betreuung!

Früher war das: Entmündigung! Und genau das ist es heute immer noch!

Ich persönlich finde dieses „harmlose“ Wortspiel
eine absolute Frechheit von der Regierung!!!

Wie kann man nur auf solch hinterlistige Art und Weise seine Bürger
so arglistig täuschen und bewusst in die Betreuungsfalle schicken??!!

 

Ein gängiges Beispiel:

Ein Arzt sagt zu einer älteren Patientin:
„Sie kommen selbst jetzt ja nur noch schlecht alleine zurecht.
Wollen Sie nicht eine Betreuung, die Ihnen hilft?

Ich behaupte: Jeder möchte dann doch irgendwie Hilfe…
und schon schnappt die Betreuungsfalle zu! 

 

Betreuung… das klingt doch so nett und hilfreich…
und schon ist man, ehe man sich versieht, entmündigt!!!

 

Jeder kann sehr schnell in die Betreuung geraten. Es gibt zwei Wege dafür:

Wenn keine Vorsorgevollmacht existiert, dann bestellt das Betreuungsgericht
einen gerichtlichen Betreuer, falls Sie selbst nichts mehr entscheiden können.

Dieses kann ein sogenannter Berufsbetreuer sein, oder ein Nebenberuflicher.

Die Betreuung kann auf mehrere Arten angeregt werden:

  • durch einen Ihrer Verwandten
  • durch Ihren Hausarzt (oder einen anderen Arzt)
  • durch das Krankenhaus

Diese stellen dann beim Betreuungsgericht einen Antrag und es wird
von Amts wegen ein gesetzlicher Betreuer angeordnet.

Dieses kann auch ein naher Verwandter sein, oder eben eine völlig fremde Person.

Sie müssen dann damit leben, dass eine Ihnen völlig fremde Person künftig für Sie die angesichts Ihrer Lebenssituation notwendigen Entscheidungen trifft.

Selbst wenn ein Verwandter als gesetzlicher Betreuer bestellt werden sollte, hat das enorme Nachteile! Jeder Betreuer ist dem Gericht Rechenschaft schuldig!

Ist der gesetzliche Betreuer z.B. der Ehepartner, dann darf dieser nur noch Geld vom gemeinsamen Konto abheben und für den Betreuten ausgeben.

Sollte eine Ausgabe auch nach Jahren nicht mehr genau zugeordnet werden können, dann muss der Betreuer (der Ehepartner) das Geld gnadenlos wieder auf das Konto des zu Betreuenden zurückzahlen! Ohne Wenn und Aber! 

Sie können die gesetzlich angeordnete Betreuung im Ernstfall aber ganz einfach mit nur einer Unterschrift vermeiden und sind dann nicht dem Gericht Rechenschaft schuldig!

Erstellen Sie einfach frühzeitig selbst eine Vorsorgevollmacht!

Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, was und wer Sie dann vertreten soll, wenn Sie dazu nicht mehr eigenständig in der Lage sind.

Durch die Vorsorgevollmacht bestimmen nämlich ausschließlich Sie, welche Person für den Ernstfall zu Ihrem Betreuer werden soll.

Und zwar ohne dem Gericht gegenüber Rechenschaft ablegen zu müssen.

Somit kann der Betreuer dann auch wirklich in Ihrem Sinne und im Sinne der Familie handeln.

Es versteht sich von selbst, dass diese Person eine absolut vertrauenswürdige Person sein sollte, die Sie persönlich kennen und der Sie vertrauen. Dieses kann Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder sein.

Sie allein bestimmen, wer für Sie der Betreuer sein soll.

Das Amtsgericht hat keinen Einfluss mehr und niemand muss Rechenschaft ablegen.

Es reicht völlig, dass Sie in der Vorsorgevollmacht eine Person Ihres Vertrauens zu Ihrem Betreuer benennen und diese bevollmächtigt haben, für Sie in Ihrem Sinne zu handeln.

Doch Achtung!!!

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie und wo Sie Ihre Vorsorgevollmacht erstellen (lassen).

Viele, eigentlich gute Möglichkeiten, entpuppen sich im Ernstfall als fataler Fehler, weil die Vorsorgevollmacht nicht gültig ist!

Hier erhalten Sie Ihre lebenswichtige Checkliste, die Ihnen genau aufzeigt, worauf es bei der Vorsorgevollmacht ankommt!
Vorsorgevollmacht Checkliste

Vermeiden Sie diese fatalen Fehler bei der Vorsorgevollmacht unbedingt!!

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